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StiftungsMentor

Stiftungsgründung

DATEV Magazin Speidel/Schurr Familienstiftung

Stiftungsreform:

Organhaftung – unser Artikel aus 11/22 im DATEV magazin

 

Stiftung verstehen – Möglichkeiten erweitern

– Stiftungsgründung sorgsam vorbereiten

– Welche Stiftung passt für mich?

– Neue Stiftergeneration wird aktiv

– Hand in Hand – das Fazit

Mit StiftungsMentor hat sich die Kanzlei Manfred Speidel auf die Beratungsbereiche Stiftungsgründung und Stiftungsmanagement spezialisiert. Unsere Kompetenz in Steuern, Recht und Ökonomie ermöglicht es angehenden Stiftern ihren Stiftungswillen in einer für sie geeigneten Stiftungsform optimal umzusetzen

Für etablierte Stiftungen und Vermögensverwalter geben wir gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, dem Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG, wertvolle Hilfestellung in der Professionalisierung des Stiftungsmanagements bis hin zur Zertifizierung des Anlageportfolios nach Rendite/Risiko-Verhältnis sowie ESG.

Kanzleiporträt – Was wir für die Gesellschaft tun

Die Motivation eine Stiftung zu gründen reicht vom Fehlen eines geeigneten Nachfolgers, über die dauerhafte Sicherung des Unternehmens, bis hin zur vielfältig möglichen Absicherung und Schutz des privaten Vermögens sowie der Familie. Für viele Stifter steht jedoch die Förderung des Gemeinwohls und des damit verbunden guten Gefühls, etwas Dauerhaftes und Gemeinnütziges zu leisten und zu errichten im Vordergrund.

Stiftung gründen

 

Mit einer Stiftung zum Beispiel Wissenschaft fördern…

Als Äquivalent für ihre Vermögensübertragung in eine Stiftung hat das deutsche Stiftungsrecht erhebliche Vorteile für Stifter vorgesehen. Sowohl gemeinnützig für die Gesellschaft zu wirken, als auch eigenverantwortlich Vorsorge für die Familie und die ihr folgenden Generationen zu betreiben, um die Allgemeinheit von zukünftigen Kosten zu entlasten, sollen so gebührend Anerkennung finden.

Stiftungsgründung sorgsam vorbereiten
Die Entscheidung für eine Stiftungsgründung sollte jedoch nie übereilt erfolgen. Menschen, die Stiftungen errichten, planen einen solchen Schritt üblicherweise viele Monate im Voraus. Bereits zu diesem Zeitpunkt verhelfen wir unseren Mandanten mit wichtigen Entscheidungshilfen zur Wahl der für sie optimalen Stiftungsform.

Ein wichtiger Hinweis: Wir prüfen auch bereits vorliegende Stiftungsmodelle von Beratern, die weder Steuerberater noch Rechtsanwalt sind gerne daraufhin , ob so ein vorgeschlagenes Stiftungsmodell – auch wenn es angeblich von Anwälten und/oder Steuerberatern geprüft und für einwandfrei befunden worden ist – überhaupt mit der jeweiligen wirtschaftlichen Situation des zukünftigen Stifters und seinem Stifterwillen kompatibel ist.
Eine äußerst differenzierte Betrachtung und Bewertung der Stiftungsgründung ist in unseren Augen erforderlich, da der Stifter, ist „seine“ Stiftung erstmal errichtet, keinen Zugriff mehr auf das gestiftete Vermögen und sofern er keine privatnützige Familienstiftung errichtet hat, grundsätzlich keine Ansprüche auf Erträge hat.

Welche Stiftung passt für mich?
Zunächst sollten Sie sich informieren ob und in welcher Form die Errichtung einer Stiftung für Sie sinnvoll sein könnte. Nützen Sie doch einfach zur Beantwortung dieser Frage unseren Stiftungs-Schnelltest. Und dann gibt es noch weitere wichtige Fragen für die Gründung einer Stiftung: Welchen Teil meines Vermögens bin ich in der Lage der Stiftung zur Verfügung zu stellen? Und was ist in meiner Situation die beste Strategie?

Stiftungen kann man zwar bereits ab einem Stiftungsvermögen von 50.000 Euro gründen (länderspezifische Unterschiede). Fraglich ist, ob bei so knappen Budget der Stiftungszweck noch erfüllt werden kann, da dieser auch in Zeiten von Niedrigzinsen in erster Linie aus den Erträgen des Stiftungsvermögens finanziert werden muss. Das Stiftungsvermögen selbst ist nämlich grundsätzlich zu erhalten. Stifter mit wirtschaftlich begrenzten Möglichkeiten haben es deshalb zurzeit schwer, eine gemeinnützige Stiftung zu verwirklichen. Gerade deshalb möchten wir  die Aufmerksamkeit auch auf die  Möglichkeit zur Gründung einer  „Familienstiftung“  lenken, um vielleicht im ersten Schritt, die Sicherung bereits bestehenden Vermögens und die Absicherung der Familie zu gewährleisten.

Neue Stiftergeneration wird aktiv

Die nächste Generation stiftet anders. Stiftungen zu gründen und gesellschaftlich zu wirken wird für junge Unternehmer_innen oder Erben attraktiver werden. Zum Bespiel durch digitale Optimierung der Stiftungsprozesse oder die Nutzung algorithmenbasierter Entscheidungshilfen, um förderwürdige Projekte national aber auch International zu erkennen. Stiftung wird in Zukunft

 – globaler,
– transparenter,
– partizipativer
– kollaborativer 
– digitaler

und unternehmerischer sein. Und es wird größere Investitionen geben. Auch darauf wollen wir zukünftige Stiftungsgründer vorbereiten.

Doch dafür müssen weitere Voraussetzungen geschaffen werden, damit Stiftern ermöglicht ist, ihre Arbeit flexibel an den digitalen Wandel, einen volatilen Kapitalmarkt und komplexe globale Problemlagen anzupassen.  Die  Stiftungsreform hat inzwischen Haftungserleichterungen für die Vermögensanlage gebracht, damit können  mehr Anlageformen nutzen . Zudem werden  Satzungsänderungen, sowie die  Zusammenlegungen von Stiftungen erleichtert. In diesem Zusammenhang haben wir, zusammen mit dem Institut für Vermögensaufbau (IVA) AG, ein Business Judgement Rulee Gutachten auf den Weg gebracht, dass mögliche Risiken in der Vermögensanlage erkennt und gleichzeitig sowohl das Rendite-Risiko Verhältnis zertifiziert, als auch die Geldanlagen nach Nachhaltigkeitskriterien (ESG).

Hand in Hand – das Fazit
Die Absichten und wirtschaftlichen Möglichkeiten des zukünftigen Stifters sollten also individuell und so umfassend wie möglich geklärt werden. Möchte der Stifter nach einer gründlichen Analyse seiner wirtschaftlichen Situation und seinem klar definierten Stifterwillen nach wie vor eine Stiftung gründen, muss er das sogenannte Stiftungsgeschäft – seine Willensbekundung – und die Stiftungssatzung vorbereiten. Hierzu muss sich der Stifter mit der Stiftungsbehörde und dem Finanzamt abstimmen. Danach unterzeichnet der Stifter die Dokumente und überträgt das Vermögen auf die Stiftung, zu dessen Einbringung er sich verpflichtet hat. Bei all diesen Schritten führen wir unsere Mandanten rechtlich und steuerlich sicher durch die Gründung und begleiten sie auf Wunsch operativ beim zukünftigen Stiftungsmanagement. Gerne weiter…

 

 

– Ausschließlich zur besseren Lesbarkeit verwenden wir keine geschlechterspezifischen Begriffe wie Stifter*in  und bitten um Verständnis –